Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Berliner Polizei untersagt, weiterhin Behauptungen über einen angeblichen tätlichen Angriff des Bundestagsabgeordneten Cem Ince zu verbreiten. Die Polizei hatte nach einem Vorfall Mitte Oktober des vergangenen Jahres, bei dem Ince am Rande einer Kundgebung gewaltsam in einen Polizeiwagen gezerrt wurde, behauptet, der Abgeordnete habe mehrfach in Richtung und gegen den Kopf eines Polizeibeamten geschlagen. Dieses Video des Vorfalls hatte im Netz für große Empörung gesorgt, insbesondere bei linken Bundestagsabgeordneten, da Ince als parlamentarischer Beobachter mit einer roten Weste erkennbar war. Die Polizei rechtfertigte ihren Zugriff mit diesem angeblichen Angriff, eine Darstellung, die sie in verschiedenen Medien verbreitete. Nun hat das Gericht entschieden, dass diese Aussage eine unzulässige Vorverurteilung Inces darstellt. Der Beschluss ist vorläufig, bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt, und droht der Polizei bei Verstößen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro an. Das Gericht lehnte die Begründung der Polizei ab, der Konjunktiv im Satz mache den Verdacht ausreichend kenntlich. Stattdessen gab es Ince recht, dass die Schilderungen geeignet seien, sein öffentliches Bild abträglich zu beeinflussen und den Eindruck eines rechtswidrigen Verhaltens zu erwecken. Damit sei dem Gebot der Unschuldsvermutung nicht hinreichend Rechnung getragen worden.
Cem Ince zeigt sich erleichtert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und betonte die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Kontrolle der Polizei. Er hob hervor, dass Betroffene solche Grenzüberschreitungen nicht hinnehmen müssen. Für Ince ist es inakzeptabel, von der Polizei geschlagen und anschließend medial vorverurteilt zu werden. Der Abgeordnete bestreitet weiterhin vehement die Vorwürfe der Polizei, Beamte vor Ort weder verbal noch körperlich provoziert zu haben. Eine anfängliche Behauptung der Polizei, es habe sich um eine unangemeldete Versammlung gehandelt, wurde bereits zurückgenommen; die Versammlung war rechtmäßig angemeldet. Was genau am Rande der Kundgebung im vergangenen Oktober geschah, bleibt weiterhin strittig. Die juristischen Auseinandersetzungen gehen über diesen Gerichtsbeschluss hinaus. Ince hatte bereits im Oktober Anzeige gegen den Polizisten erstattet, der ihn mehrmals ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben soll. Gleichzeitig kündigte auch die Polizei Ermittlungen gegen Ince an.
Zum aktuellen Ermittlungsstand hat Ince nach eigenen Angaben keine Kenntnis. Sein Anwalt hat bisher keine Akteneinsicht erhalten, und die Berliner Staatsanwaltschaft erteilt auf Nachfragen keine Auskünfte. Dies unterstreicht die weiterhin unklare Sachlage und die Notwendigkeit weiterer Aufklärung. Der Vorfall hatte nicht nur juristische Konsequenzen, sondern auch eine breite Debatte über die Funktion und den Status von parlamentarischen Beobachtern ausgelöst. Diese Rolle ist im Versammlungsrecht nicht explizit geregelt und es sind keine spezifischen Befugnisse oder ein Status damit verbunden. Bundestagsabgeordnete, die Versammlungen beobachten, tun dies im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive. Sie haben jedoch keine Befugnis, aktiv in das Einsatzgeschehen einzugreifen, etwa durch Befragung festgenommener Personen oder Rechtsberatungen. Der Vorfall mit Cem Ince hat die Notwendigkeit einer klaren Definition und des Schutzes dieser parlamentarischen Beobachterfunktion in den Fokus gerückt, um zukünftige Missverständnisse und Konfrontationen zu vermeiden und die parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts markiert einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Unschuldsvermutung und der Rechte von Abgeordneten, auch unter schwierigen Umständen die Arbeit der Exekutive zu beobachten und zu kontrollieren.

